Velovignette ab 2012 abgeschafft, was nun?

Im Jahr 2012 wird die Velovignette in der Schweiz definitiv abgeschafft. Es besteht somit kein Haftpflichtschutz in Form einer Vignette mehr. Wir empfehlen daher unseren Mitgliedern, bei Ihrer Versicherung abzuklären, ob mit dem Velo verursachte Schäden von Ihrer Privathaftpflicht übernommen werden. Sollten Sie über keine Privathaftplicht verfügen, oder diese die mit dem Velo verursachten Schäden nicht übernimmt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Wer an Rennen teilnimmt, muss zusätzlich abklären, ob eine allfällige Deckung auch für Rennen gilt.




(11.10.2011)
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